Ambulant betreutes Wohnen
Unser Ambulant betreutes Wohnen bietet Hilfen für Personen ab dem 18. Lebensjahr an, die selbstständig in einer eigenen Wohnung leben wollen und bei der Bewältigung ihres Alltags vorübergehend regelmäßige Unterstützung benötigen.
Wir sind ein aufsuchender Dienst. Es findet die Betreuung durch professionelle Fachkräfte im eigenen Wohnraum statt. Neben der professionellen Hilfestellung für die Bewältigung von Alltagsproblemen bieten wir auch Unterstützung bei sozialen Krisen sowie bei der Entwicklung von persönlichen Ressourcen an. In unserer Arbeit legen wir einen großen Wert darauf, die Selbstbestimmung eines jeden Menschen zu bewahren.
Wir unterstützen bei
- Bewältigung des Alltags
- Tagesstrukturierung
- Inanspruchnahme von Leistungen
- Wegen (zu Ämtern, Behörden, Ärzten oder anderen)
- Haushaltsführung
- Erschließung ambulanter psychiatrischer Angebote (therapeutische Angebote, Tagestreff, Gruppen ...)
- Aktivierung eigener Kontakte und Ressourcen
- Verbesserung der Kompetenzen zur sozialen Interaktion
- Akzeptanz und konstruktivem Umgang mit der eigenen Erkrankung und Behinderung
- Überwindung von Krisen
- Freizeitgestaltung (Gruppenaktivitäten, Tagesausflüge, Urlaubsfahrt)
Das Ambulant Betreute Wohnen nach § 53 SGB XII wird beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt. Bei der Antragstellung beraten und unterstützen wir gern.
Das Ambulant betreute Wohnen kann von verschiedenen Personenkreisen in Anspruch genommen werden:
- Menschen mit einer geistigen sowie körperlichen Behinderung und mit einer Suchterkrankung (nach § 53 SGB XII)
- Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind (nach § 67 SGB XII)
- in einem unzureichenden Wohnraum leben
- nach Haftentlassung beziehungsweise vorangegangener Wohnungslosigkeit
- wenn zusätzlich besondere soziale Schwierigkeiten bestehen